Nachfolgend werden die wichtigsten Grundsätze der Spiel- und Platzordnung unsere Abteilung in Form von Fragen und Antworten erläutert. Sie gelten für alle Mitglieder und Gastspieler.
- Wer ist an den Tennisplätzen des SCPP spielberechtigt?
Spielberechtigt sind anwesende Mitglieder und Gastspieler.
- Welche Einschränkungen gelten für Gastspieler?
Regelungen und Einschränkungen für unsere Gastspieler sind unter dem Menüpunkt >>Mitgliedschaft & Gastspieler erläutert. Bitte beachten Sie, dass die von der Abteilungsleitung benötigten Plätze für Abteilungsmeisterschaften, Abteilungsveranstaltungen, Medenspiele, Trainingsbetrieb etc. vorbelegt werden können.
- Wie lange darf ein Platz belegt werden?
Die Platzbelegung erfolgt für eine Stunde. Beim Doppel/Mixed wird ein Platz für zwei aufeinanderfolgende Stunden belegt.
- Wann dürfen die Plätze belegt werden?
Die Platzbelegung, d.h. das Einlegen der Mitgliedskarten (bei Gästen Spielmarken) ist
nur innerhalb der dem Spielbeginn vorausgehenden Viertelstunde möglich.
- Darf man die Plätze im Voraus belegen bzw. reservieren?
Nein. Die Belegung bzw. Reservierung von Plätzen im Voraus ist nicht möglich.
- Darf man die Plätze für nicht anwesende Personen, z.B. für den noch nicht anwesenden Spielpartner belegen?
Nein. Die Belegung von Plätzen für nicht tatsächlich anwesende Personen ist ausgeschlossen. Beide Spieler müssen also anwesend sein.
- Wie lange darf die Flutlichtanlage genutzt werden?
Auf 4 von 6 Plätzen besteht die Möglichkeit, die Flutlichtanlage zu nutzen. Diese darf bei bei Dämmerung bis 22 Uhr genutzt werden.